Durch körperliche Bewegung fühlen Sie sich besser.

Privatpraxis für mobile Physiotherapie in Frankfurt am Main und Umgebung

Nach Erfassung Ihrer ganz individuellen Wünsche und Bedürfnisse stimmen wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Behandlung ab. Ziel ist, Ihre Beweglichkeit zu verbessern und auf diese Weise Ihre Lebensqualität entscheidend zu steigern. Wir möchten Sie und Ihren Körper in Balance bringen.

statera-physio-header
Statera Physio - Massage

Ich bin froh diesen jungen Mann und seine Kompetenz gefunden zu haben. Wir sind seit 4 Jahren hoch zufrieden mit Ihm, da ich wieder Schmerzfrei bin und meinen Alltag besser bewerkstelligen kann.

Hannelore L.

Über uns

Willkommen bei Statera.Physio

STATERA ist ein Team staatlich anerkannter mobiler Physiotherapeuten. Sie setzen sich mit uns in Verbindung, und wir kommen nach erfolgter Terminvereinbarung zu Ihnen nach Hause.

So ersparen Sie sich Zeit und Stress und können sich völlig entspannt in Ihrer gewohnten Umgebung Ihrer physiotherapeutischen Behandlung hingeben. Denn Entspannung ist ein unverzichtbarer Baustein für eine erfolgreiche Therapie.

Qualifikationen

Unsere Qualifikationen

2019 – Osteolethic, gesundheitliche Ganzkörperkräftigung, Top Physio

2019 – Schröpfanwendung in der Physiotherapie, Top Physio

2018 – Radiologie für Therapeuten, Top Physio

2018 – Kopfschmerz, Schwindel Tinnitus nach Streeck/Melzer, Top Physio

2015 – Manuelle Lymphdrainage – Komplexe Physikalische Entstauungtherpie, Lymphologic

2014 – KG-Gerät, Heimerer Akademie

2014 – Aqua-Lizenz Trainer, Top Physio

2012 – staatsexamen Physiotherpie, Fresenuis Hochschule

Unsere Leistungen

Sie und Ihre Gesundheit:
Bei uns in guten Händen

vorteile-icon-left

Abrechnung über die Private Krankenkasse

vorteile-icon-left

60 – minütige Behandlungsdauer

vorteile-icon-left

Staatlich anerkannte Physiotherapeuten

vorteile-icon-left

Auf Wunsch mehrere Termine in der Woche

vorteile-icon-left

Auf Wunsch auch Termine abends und am Wochenende

Unsere Vorteile auf einen Blick

vorteile-icon-right

Keine lästige und zeitraubende An- und Abfahrt

vorteile-icon-right

Keine Wartezeit in überfüllten Praxen

vorteile-icon-right

Behandlung in der gewohnten Umgebung mit der Möglichkeit der Nachruhe

vorteile-icon-right

Schnelle und unkomplizierte Terminvereinbarung

vorteile-icon-right

Kein Therapeutenwechsel im Verlaufe der Therapie

Unsere Vorteile auf einen Blick

  • Abrechnung über die Private Krankenkasse
  • 60 – minütige Behandlungsdauer
  • Staatlich anerkannte Physiotherapeuten
  • Auf Wunsch mehrere Termine in der Woche
  • Auf Wunsch auch Termine abends und am Wochenende
  • Keine lästige und zeitraubende An- und Abfahrt
  • Keine Wartezeit in überfüllten Praxen
  • Behandlung in der gewohnten Umgebung mit der Möglichkeit der Nachruhe
  • Schnelle und unkomplizierte Terminvereinbarung
  • Kein Therapeutenwechsel im Verlaufe der Therapie

Alle, die fast den ganzen Tag am Schreibtisch verbringen, kennen es: Verspannungen im Nackenbereich, Rückenschmerzen, ein unangenehmes Kribbeln in den Beinen und das Gefühl von Steifheit und Unbeweglichkeit. Vergeblich nimmt man sich vor, zwischendurch kleinere Pausen einzulegen oder nach Feierabend etwas für sich und seinen Körper zu tun – und tut dann doch nichts oder zu wenig, weil man nicht daran denkt, der nächste Termin wartet oder andere Verpflichtungen einen in Anspruch nehmen.

Das Ergebnis ist: Sie leiden nicht nur unter den Verspannungen, sie leiden auch darunter, keine Möglichkeiten zu sehen, etwas dagegen zu unternehmen. Wir aber haben die Lösung für Sie: Dank unserem mobilen Massage-Service genügt ein kurzes Telefonat, und schon sind wir bei Ihnen im Büro. Unser mobiler Massage-Service beansprucht nicht viel Platz und nur ein kleines Zeitfenster, um gezielt und effizient etwas für Ihre Gesundheit zu tun.

Und dass ein Unternehmen von körperlich agilen und zufriedenen Mitarbeitern profitiert, findet seit dem 1. Januar 2020 seinen Niederschlag auch in einem neuen Steuergesetz, das Maßnahmen der Gesundheitsprävention fördert: Bis zu einem Freibetrag von 600 Euro im Jahr je Arbeitnehmer sind Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung zusätzlich zum Lohn oder Gehalt steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG). Unter die Steuerbefreiung fallen alle Leistungen, die im „Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen“ genannt sind. Die Teilnahme an einer Rückenschule ist genauso steuer- und sozialabgabenfrei wie Ernährungsberatung, Bewegungstraining, Programme zur Stressbewältigung und Entspannung, Suchtprävention, Rauchentwöhnung und vieles mehr.

Präventiv handeln rechnet sich: für Sie als Arbeitnehmer wie für den Betrieb und seinen wirtschaftlichen Erfolg.

Die Klassische Ganzkörpermassage wird weltweit von Masseuren, Physiotherapeuten und Ärzten praktiziert und ist eine der bekanntesten und beliebtesten Massagetechniken. Das liegt vor allem daran, dass sie medizinisch anerkannt und Ihre positiven Wirkungen auf Körper und Geist wissenschaftlich betätigt sind. Die Klassische Ganzkörpermassage bewirkt die Ausschüttung des Hormons Oxytocin, das seinerseits der Bildung des Stresshormons Cortisol entgegenwirkt.

Ergebnis: Blockaden werden gelöst, die Durchblutung wird angeregt, Sie gewinnen Energie und fühlen sich entspannter. Die Klassische Ganzkörpermassage können Sie auch als Gutschein erwerben. Machen Sie Ihren Liebsten eine Freude und schenken Sie Gesundheit und Wohlbefinden. Ein Geschenkgutschein ist immer eine gute Idee.

SCHRITT

01.

Pfeil Orange

Registrieren Sie sich über die Software treatsoft und vereinbaren Sie einen Terrmin.

SCHRITT

02.

Pfeil Orange

Die mit uns besprochene Aufnahme des Befundes, die gewählte Therapie und den Honorarvertrag Ihrem Arzt vorlegen, der dann das Rezept erstellt.

SCHRITT

03.

Pfeil Orange

Beginn der Behandlung zu dem mit uns vereinbarten Termin, Vereinbarung von Folgeterminen.

SCHRITT

04.

Pfeil Orange

Erhalt und Begleichen der Rechnung.

SCHRITT

05.

Pfeil Orange

Vorlegen der Rechnung bei Ihrer PKV, Rückerstattung.

Treatsoft Anmeldung

FAQ

Hier finden Sie Informationen, die häufig erfragt werden.

Beruflich fällt dieser Zweig in die Gruppe der so genannten „Gesundheitsfachberufe“, der die früheren Berufe Krankengymnast und Masseur miteinander vereint. Physiotherapeuten heilen mit Bewegung.
Die Patienten sind insbesondere die Menschen, deren Bewegungsmöglichkeiten altersbedingt, wegen Krankheit, einer Verletzung oder einer Behinderung eingeschränkt sind. Die jeweiligen individuellen Behandlungspläne werden nach ärztlicher Weisung und Diagnose eigenverantwortlich erstellt und durchgeführt. Das Behandlungsspektrum umfasst dabei sowohl die passive (z.B. Massage) als auch die Bewegungstherapie (z.B. Rückenschule), Schwangerschafts-, Atem- und Entspannungsgymnastik.

Auch der Einsatz moderner medizinischer Anwendungen gehört zu unserem Aufgabenberiech.
Dazu gehört u.a. die so genannte „Stoßwellentherapie“.
Da immer wieder neue Therapieansätze und -möglichkeiten entwickelt werden, müssen wir als Therapeuten die Bereitschaft zur stetigen Weiterbildung mitbringen. Worüber wir außerdem verfügen, sind soziale Kompetenz und Einfühlungsvermögen. Eine gewisse Dienstleistungsorientierung gehört ebenfalls dazu. Als Physiotherapeuten müssen wir dem Umgang mit kranken Menschen und verschiedenen Altersgruppen gewachsen sein.

Um eine erstklassige Leistung gewährleisten zu können, habe ich meine ganz eigene Philosophie erstellt, die sich an mehreren in der Praxis bekannten und bewährten Konzepten orientiert.

Zum einen ist da das bio-psycho-soziale Modell. Dieses gilt als eine der bedeutendsten Theorien für die Beziehung zwischen Körper, Seele und sozialem Umfeld. Neben dem so genannten Konversionsmodell Sigmund Freuds und dem Stress-Modell Hans Selyes ist es eines der international anerkannten Krankheitsmodelle. Neben biologischen (Körper) und psychologischen (Seele) bezieht es außerdem soziale Faktoren (Umwelt und Umfeld) mit ein.

Damit Sie sich ein genaueres Bild von diesem Modell machen können, möchte ich Ihnen dieses kurz vorstellen: Der Begriff „Gesundheit“ wird von der World Health Organisation (WHO) wie folgt definiert: sie ist der „Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens“ (Verfassung der WHO, Stand 2009).

Meldet sich ein gesundheitliches Problem, kann dieses das gewohnte Leben aus dem Konzept bringen. Warum? Die Antwort liegt auf der Hand. Es kann körperliche und / oder psychische Einschränkungen nach sich ziehen. Diese können Sie wiederum daran behindern, Aktivitäten auszuüben und / oder aktiv am Leben teilzunehmen.

Wie sich diese Beeinträchtigungen äußern können, ist individuell. Jeder von uns empfindet z.B. Beeinträchtigungen anders. Deshalb muss auch die Definition der WHO unter diesem Punkt gesehen werden. Inwieweit ein gesundheitliches Problem zu Einschränkungen führen kann, wird nämlich immer auch von diversen Kontextfaktoren beeinflusst. Die Wohnsituation kann dabei ein nicht zu unterschätzender Faktor dafür sein, wie stark ein Mensch z.B. durch eine dadurch eingeschränkte Mobilität beeinflusst und gehindert ist. Auch eine damit einhergehende Barrierefreiheit ist noch kein Garant dafür, dass Sie auch in Zukunft selbstbestimmend leben können. Hier kommen zusätzlich persönliche Faktoren, Einstellungen und soziale Kompetenzen mit ins Spiel.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie uns gegenüber zur Begleichung unserer Honorarabrechnung verpflichtet sind. Einige private Krankenkassen versuchen, die Ihnen entstandenen Kosten gar nicht oder nicht in voller Höhe zu erstatten. Sofern Sie Zweifel bezüglich Ihrer individuellen Erstattungsansprüche gegenüber der privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle haben, empfehlen wir Ihnen, dies rechtzeitig abzuklären. Sie können sich hierzu das Heilmittelverzeichnis Ihrer privaten Krankenkasse zukommen lassen um die Erstattungshöhe im Voraus zu erfahren.

Als Privatversicherter haben Sie einen Rechtsanspruch auf die im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen; Ihr Versicherer erstattet dann in diesem Rahmen die Aufwendungen für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung (§ 192 VVG).

Es kommt also darauf an, dass eine Behandlung durch Ihren Versicherungsschutz abgedeckt und „medizinisch notwendig“ ist. Entdeckt der Versicherer hier Unstimmigkeiten, kann es in seltenen Fällen zu einer Ablehnung der Kostenerstattung kommen.

Lehnt Ihre PKV eine Erstattung der Rechnung komplett oder teilweise ab, weil sie die Rechnung beanstandet oder die „medizinische Notwendigkeit“ verneint, sollten Sie Ihren Arzt um eine Stellungnahme oder eine weitere Begründung für Ihre Versicherung bitten. Sind Sie auch weiterhin mit Ihrer Versicherung uneins, können Sie sich an den Ombudsmann der PKV wenden. Diese neutrale und kostenlose Schlichtungsstelle vermittelt im Streitfall zwischen Versicherten und ihrer Versicherung. Falls sich auch mithilfe des Ombudsmannes der Fall nicht klären lässt, müssen Sie es notfalls auf einen Rechtsstreit mit Ihrem Arzt oder Ihrer Versicherung ankommen lassen.

In jedem Fall muss Ihre PKV zumindest die unstrittigen Teile der Rechnung innerhalb eines Monats nach deren Einreichen bezahlen (§ 14 VVG).

Hierfür müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Es muss tatsächlich eine Krankheit vorliegen.
2. Die diagnostischen Maßnahmen müssen objektiv geeignet sein, die Krankheit zu erkennen bzw. Behandlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
3. Die daraus abgeleiteten therapeutischen Maßnahmen müssen geeignet sein, wahrscheinlich zu einer Heilung oder Linderung der Krankheit zu führen oder aber ihre Verschlimmerung zu verhindern. Die Behandlung muss also zur Erkrankung passen und sie muss von der Fachwelt als erfolgversprechend angesehen sein. Das ist im Allgemeinen dann der Fall, wenn es sich um eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode handelt. Aber auch neue, innovative Ansätze können diese Bedingung erfüllen.

Es gibt für Heilmittel / physiotherapeutische Behandlungen KEINE amtliche Gebührenordnung wie für ärztliche Leistungen, auch wenn Ihnen Ihre PKV das vormachen möchte oder eine eigene „offizielle“ Liste entwickelt hat. Daher können Physiotherapeuten prinzipiell die Preise für Ihre Leistungen selbst festlegen.

Vor Beginn der Behandlung vereinbaren wir mit Ihnen unser Honorar aus, das sich nach der GebüTh-Physiotherapie richtet. Die Allgemeinen Grundsätze der Honorar Abrechnung können Sie als AGB auf unserer Website oder unter https://www.privatpreise.de/therapeuten-service/privatpreise-therapie/gebueth/ nachlesen.

Wir liegen mit unseren Preisen im mittleren Rahmen (ca. 2,0 Steigerungssatz), dessen was üblich ist, selbst wenn Ihnen Ihre PKV (aus reinem Eigeninteresse) beteuert, dass unsere Leistungen zu teuer sind. Bei uns erhalten Sie eine individuelle Betreuung von top-qualifizierten Therapeuten mit diversen Fortbildungen. Keine standardisierten Verfahren oder Schemata wie in üblichen Physiotherapie- Abteilungen oder – Praxen. Zudem liegen unsere Behandlungszeiten deutlich über denen gesetzlich versicherter Patienten die natürlich für eine bessere und schnellere Rehabilitation und Genesung sorgen. Unsere langjährige Erfahrung, Reputation und Erfolge zeigen ganz klar, dass Sie und Ihre Gesundheit bei uns in besten Händen sind.

Auch Ihre PKV sollte dies respektieren. Im Übrigen darf Ihnen Ihre PKV keine andere Praxis nahe legen oder empfehlen, zu einer “billigeren“ Praxis zu gehen, denn die PKV darf ihre Leistungspflicht nicht auf die kostengünstigste Behandlungsmethode beschränken (siehe auch BGH Urteil). Sie haben die freie Praxis- sprich Therapeutenwahl!

VPT Logo
Privatpreise und Therapie
Treatsoft